In Deutschland besteht keine Verpflichtung Trinkgeld zu geben. Es ist auch nicht in der Rechnung inkludiert. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es jedoch üblich, mit 5-10% des Rechnungsbetrages seine Anerkennung zu zeigen. Bis zur Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 war es in Deutschland üblich, dass in den Preisen in Restaurants ein fester Aufschlag von 10 Prozent enthalten war. Dabei handelte es sich um das sogenannte „Bedienungsgeld“. Als jedoch im Jahr 1985 die Preisangabenverordnung in Kraft trat, wurde diese Regelung endgültig abgeschafft. Schließlich verlangt die Verordnung, dass alle Preise für Speisen als tatsächliche Endpreise angegeben werden, inklusive jeglicher Steuern und sonstiger Abgaben.